Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, können Sie ordentliches oder förderndes Mitglid werden. Des Weiteren können vom Verrein Ehrenmitglieder ernannt werden.
- Die ordentliche Mitglliiedschaft ist an Voraussetzungen gebunden. Ordentliches Mitglied kann werden, wer:
- im Besitzer- oder Züchterregister des Hauptverbandes eingetragen ist,
- unbescholten ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, und
- außerdem steht die Mitgliedschaft allen Personen offen, die sich um den Trabrennsport verdient gemacht haben bzw. die gewillt sind, sich für die Förderung des Trabrennsports und der Traberzucht aktiv einzusetzen.
- Förderndes Mitglied kann werden, wer den Zweck des Vereins ideell oder materiell fördert.
- Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um die Traberzucht, den Trabrennsport oder um den Verein ernannt werden.